Der Käsemarkt

Der Käsemarkt von Neuchâtel wird vom Freitag, 1. bis Sonntag, 3. Oktober 2010 stattfinden.

Ort

Rue de l’Hôpital, Rue du Concert, Rue du Temple-Neuf in der Fussgängerzone im Herzen der Neuenburger Altstadt. Ein ausführlicher Plan des Käsemarkts wird Ihnen mit Ihrer Einschreibungsbestätigung zugestellt.

Zugelassene Teilnehmer

  • Käsereien und Käsehandlungen
  • Städte und Regionen aus der Vereinigung «Käse verbindet Städte Europas»
  • Selbstvermarkter von Milch – und Käseprodukten
  • Kantonale Organisationen zur Förderung regionaler Produkte
  • Zugewandte Betriebe der Milch-, Käse- und Landwirtschaft

Marktöffnungszeiten

Freitag:
Samstag:
Sonntag:

14.00–19.30 Uhr
10.00–20.30
10.00–18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten müssen unbedingt beachtet werden.

Verkauf

Es dürfen auch andere typische Erzeugnisse aus der Region zur Verköstigung angeboten werden, jedoch dürfen nur Käsespezialitäten verkauft werden. Der Verkauft erfolgt ausschliesslich aus Käse-Chalets. Keine eigenen Stände, keine Verkaufswagen! Der Verkauf oder die Degustation von Käsespeisen, wie z.B. Chäschüechli, Chässchnitten, Raclette, Fondue usw., benötigt eine Spezialbewilligung.

Es ist verboten, Getränke auszuschenken oder Bewirtung zu betreiben.

Handel mit Lebensmitteln

Die kantonalen Auflagen und die lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.

Einrichten

Ab Freitagmorgen, 1. Oktober 2010, 07.00 Uhr. Die Chalets müssen zwingend ab Freitag 1. Oktober 2010 um 13.45 Uhr verkaufsbereit eingerichtet sein.

Mietmaterial, kostenpflichtig

  • Kühlvitrine für Käse, 150 cm, mit Glasabdeckung
  • Gastrokühlschrank
  • Elektroanschluss 380 V (z.B. für Racletteofen, Heizung ...)
  • Lagerplatz für Käse

Eigenes Material

Die Teilnehmer müssen das notwendige Verkaufsmaterial für ihre Produkte selber organisieren und mitbringen.

Reinigungsmöglichkeit

In unmittelbarer Nähe wird eine zentrale Waschanlage installiert.

Zwischenlager für Käse

Für das Zwischenlager ist ein Kühlcontainer in der Nähe vorgesehen. Der Kühlcontainer wird betreut. Die Käse für das Chalet müssen vom Teilnehmer vom Kühlcontainer bis zum Chalet selber transportiert werden.

Kehricht

In Kehrichtsäcken. Diese müssen vom Teilnehmer selber in die Mühlcontainer gebracht werden. Eine detaillierte Karte mit den Standorten der Mühlcontainer wird ihnen mit Ihrer Einschreibungsbestätigung zugestellt.

Transport und Logistik

Die Kosten gehen zu Lasten der Standbetreiber. Eine Kühlmöglichkeit steht vor Ort zur Verfügung.

Haftung

Für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Chalets entstehen, haftet der Chaletbetreiber.

Verbindlichkeit

Durch die schriftliche Anmeldung sind die Teilnehmer mit den Richtlinien einverstanden und anerkennen die Bestimmungen des Veranstalters.

Das Chalet
Bild Chalet
Grundriss: 3.0 m x 2.00 m
Frontseite: 3.0 m lang, Verkaufsfläche auf einer Höhe von 1.00 m
Präsentationsfläche: 3.00 m (keine zusätzlichen Regale vorhanden)
Stromanschluss: 230 V
Beleuchtung: Eine einfache Beleuchtung ist vorhanden (keine Spots)
Dekoration: Für die Dekoration des Innenraums sind die Teilnehmer zuständig
Beschriftung: Der Organisator stellt für jeden Teilnehmer ein Schild mit kantonaler Fahne, Namen und Herkunft zur Verfügung. Die Schilder sind einheitlich und dürfen nicht mit Kleber und Plakaten ganz oder teilweise abgedeckt werden.
Preis: Chaletmiete CHF 400.– exkl. MwSt
Die Chalets werden ohne Mobiliar vermietet (die Teilnehmer müssen eigene Tische und Regale für die innere Gestaltung mitbringen).
 
Logo «Switzerland Cheese Marketing»

Label «Schweiz. Natürlich.»
Label «Esst Schweizer Käse.»