Der Käsemarkt
Der Käsemarkt von Neuchâtel wird vom Freitag, 1. bis Sonntag, 3. Oktober 2010 stattfinden.
OrtRue de l’Hôpital, Rue du Concert, Rue du Temple-Neuf in der Fussgängerzone im Herzen der Neuenburger Altstadt. Ein ausführlicher Plan des Käsemarkts wird Ihnen mit Ihrer Einschreibungsbestätigung zugestellt. Zugelassene Teilnehmer
Marktöffnungszeiten
Die Öffnungszeiten müssen unbedingt beachtet werden. VerkaufEs dürfen auch andere typische Erzeugnisse aus der Region zur Verköstigung angeboten werden, jedoch dürfen nur Käsespezialitäten verkauft werden. Der Verkauft erfolgt ausschliesslich aus Käse-Chalets. Keine eigenen Stände, keine Verkaufswagen! Der Verkauf oder die Degustation von Käsespeisen, wie z.B. Chäschüechli, Chässchnitten, Raclette, Fondue usw., benötigt eine Spezialbewilligung. Es ist verboten, Getränke auszuschenken oder Bewirtung zu betreiben. Handel mit LebensmittelnDie kantonalen Auflagen und die lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind zu beachten. EinrichtenAb Freitagmorgen, 1. Oktober 2010, 07.00 Uhr. Die Chalets müssen zwingend ab Freitag 1. Oktober 2010 um 13.45 Uhr verkaufsbereit eingerichtet sein. Mietmaterial, kostenpflichtig
Eigenes MaterialDie Teilnehmer müssen das notwendige Verkaufsmaterial für ihre Produkte selber organisieren und mitbringen. ReinigungsmöglichkeitIn unmittelbarer Nähe wird eine zentrale Waschanlage installiert. Zwischenlager für KäseFür das Zwischenlager ist ein Kühlcontainer in der Nähe vorgesehen. Der Kühlcontainer wird betreut. Die Käse für das Chalet müssen vom Teilnehmer vom Kühlcontainer bis zum Chalet selber transportiert werden. KehrichtIn Kehrichtsäcken. Diese müssen vom Teilnehmer selber in die Mühlcontainer gebracht werden. Eine detaillierte Karte mit den Standorten der Mühlcontainer wird ihnen mit Ihrer Einschreibungsbestätigung zugestellt. Transport und LogistikDie Kosten gehen zu Lasten der Standbetreiber. Eine Kühlmöglichkeit steht vor Ort zur Verfügung. HaftungFür Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Chalets entstehen, haftet der Chaletbetreiber. VerbindlichkeitDurch die schriftliche Anmeldung sind die Teilnehmer mit den Richtlinien einverstanden und anerkennen die Bestimmungen des Veranstalters. |
Das Chalet
Grundriss: 3.0 m x 2.00 m
Frontseite: 3.0 m lang, Verkaufsfläche auf einer Höhe von 1.00 m
Präsentationsfläche: 3.00 m (keine zusätzlichen Regale vorhanden)
Stromanschluss: 230 V
Beleuchtung: Eine einfache Beleuchtung ist vorhanden (keine Spots)
Dekoration: Für die Dekoration des Innenraums sind die Teilnehmer zuständig
Beschriftung: Der Organisator stellt für jeden Teilnehmer ein Schild mit kantonaler Fahne, Namen und Herkunft
zur Verfügung. Die Schilder sind einheitlich und dürfen nicht mit Kleber und Plakaten ganz oder teilweise abgedeckt werden.
Preis: Chaletmiete CHF 400.– exkl. MwSt
Die Chalets werden ohne Mobiliar vermietet (die Teilnehmer müssen eigene Tische und Regale für die innere Gestaltung mitbringen).
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